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Abmahnungen und Forenhaftung

Mein Musterbrief zur Forenhaftung

Wenn man irgendetwas im Internet macht steht man eigentlich immer mit einem Bein im Gefängnis. Bekanntlich gibt es einige Rechtsanwälte, die sich durch Abmahnungen eine goldenen Nase verdienen daher werden auch so gerne Abmahnungen verschickt.

Sheila hatte das ganze ja schon vor einer Weile, weil sie eine Wurst von Marions Kochbuch gepostet hatte. Es war die teuerste Wurst ihres Lebens. Nur wenige Tage später ging bei mir ein Fax ein, in dem ich für ein Bild abgemahnt wurde, dass eine Userin in meinem Forum gepostet.

Das Bild dieser Bockwurst ist übrigens in CC von Markus Merz, der auch mal wegen einer Bockwust mit Marions Kochbuch zu tun hatte und der mich mal !!! ohne Abmahnung !!! darauf aufmerksam machte, dass ich unerlaubt ein Bild von ihm vom CSD 2006 verwendet habe. Ich durfte es aber sogar weiterverwenden.

Egal zurück zu meiner Abmahnung:
489 € Anwaltsgebühren sollten mir aufgedrückt werden und ich sollte eine mit 5.000 € strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, dass ich garantiere, dass dieses Bild nie wieder gepostet wird.

Soetwas ist natürlich in einem freien Forum nicht möglich, denn im schlimmsten Fall könnte sich der Inhaber des Bildes anmelden, dieses Bild posten und ich müsste gleich einmal 5.000 € löhnen…. Eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben kam also nicht in Frage.

Stattdessen stöberte ich in diversen Urteilen zur Forenhaftung und musste feststellen, dass ganz Richterdeutschland mit der Aussage „Bei Kenntnisserlangung – Löschen!“ aufwartet. Ganz Richterdeutschland? Nein. ein kleines Dorf von unbeugsamen Galliern ääh Hamburgern hat hier eine andere Meinung. Genaugenommen hat das Landgericht Hamburg eine etwas seltsame Meinung vom Internetrecht. Das ist übrigens auch der vermutete Grund, warum beispielsweise die Abmanungen von Marions Kochbuch immer in Hamburg verhandelt werden… Dummerweise war auch bei mir angekündigt, das LG Hamburg anzurufen…

Nun hat aber glücklicherweise das übergeordnete OLG bereits solch ein Urteil im Heise Urteil zur Forenhaftung des LG Hamburg eingesackt und deutlich entkräftet. Ich durfte also erwarten in erster Instanz zu verlieren um dann in zweiter Instanz ziemlich sicher zu gewinnen… Das musste ich dem gegnerischen Anwalt klar machen.

1) Ich hab das Bild entfernt
2) Damit habe ich meine Arbeit laut Forenhaftung erfüllt
3) Ich kenne die Entscheidungen des LG Hamburg
4) Ich kenne die Entscheidungen des OLG Hamburg
5) Ich weiss, dass ich in erster Instanz verlieren werde
6) Ich weiss, dass ich in zweiter Instanz gewinnen werde
7) Ich werde beide Instanzen anrufen
8 ) Das wird ziemlich teuer
9) vermutlich für meinen Gegner.

Nach diverser Kommunikation mit befreundeten Rechtskundigen und der Anwaltskanzlei meiner Firma ist dabei folgendes Schreiben herausgekommen.

Sehr geehrter Herr xxx,
auf Ihr Schreiben vom xx. Januar dieses Jahres möchte ich Ihnen mitteilen, daß sofort nach Eingang des Schreibens und dem damit verbundenen Bekanntwerden des durch Verlinkung eingestellten Bildes Ihrer Mandantschaft dieses von mir unverzüglich entfernt wurde.

Damit sehe ich im Lichte der Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Forenbetreibern die Angelegenheit als erledigt an und erachte Ihre Abmahnung für nicht rechtmäßig. Weiterhin weise ich darauf hin, daß es sich bei dem von mir betriebenen Forum um ein privates, nicht kommerzielles Forum handelt, das eine Plattform für Freunde und Bekannte von mir darstellt. Das in Rede stehende Bild Ihrer Mandantschaft wurde dort durch Verlinkung eingestellt, befand sich also zu keiner Zeit auf meinem Server. (Framing)

Da mir an einer friedlichen Einigung gelegen ist, habe ich für dieses Schreiben noch keinen Anwalt eingeschaltet. Dennoch erlaube ich mir abschließend den Hinweis, daß mir die von Ihnen angesprochene aber nicht übermittelte Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts, wie auch die anderslautende des Hamburger Oberlandesgerichts zur Forenhaftung, bekannt ist.

Ob des sich damit möglicherweise abzeichnenden Zeithorizonts und der nicht unerheblichen Kosten die ein Gang durch
beide Instanzen mit sich führt, schlage ich vor, die Angelegenheit mit der Herausnahme des Bildverweises aus meinem Forum auch von Ihrer Seite aus als erledigt zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Zwar musste ich für die Beratung der Anwaltskanzlei 178,50 zahlen, aber anscheinend hat sich die Abmahung damit tatsächlich erledigt. Das Ganze ist jetzt knapp einen Monat her und bisher wurde ich noch nicht ans LG Hamburg gerufen.

Dieses Schreiben könnte also auch anderen helfen.

!!! Achtung !!!

1. Dieses Schreiben bezieht sich eindeutig nur auf Forenhaftung, ist also nur für Inhaber von Foren sinnvoll
2. Dieses ist keine Rechtsberatung und ich schlage im Zweifelsfall vor, lieber einen Rechtsanwalt für Internetrecht hinzuzuziehen.